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BayWa-Restrukturierungsplan mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen

  • Planannahme erfolgte im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)
  • Gläubiger stimmen Verlängerung der Finanzierung bis Ende 2028 zu
  • Kapitalerhöhung von bis zu ca. EUR 201,6 Mio. beschlossen
  • Keine Auswirkungen des StaRUG-Verfahrens auf operativen Betrieb – Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeitende nicht betroffen

Der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan hat in dem gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Rahmen des StaRUG-Verfahrens die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten erhalten. Die Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht München wird kurzfristig erwartet.

In dem zweistündigen Termin meldeten sich nur zwei Finanzgläubiger mit Fragen zu Wort. Die Gruppe der Finanzgläubiger stimmte dem Restrukturierungsplan mit einer Mehrheit von 93,29 Prozent zu. Der Plan fand auch die nahezu einhellige Zustimmung der anwesenden bzw. vertretenen Aktionäre. Da erwartungsgemäß nur knapp 64 Prozent des insgesamt ausgegeben Aktienkapitals in dem Termin vertreten war, wurde in dieser Gruppe nicht das gesetzlich erforderliche Quorum von 75 Prozent des insgesamt ausgegeben Aktienkapitals erreicht. Nach den Vorschriften des StaRUG genügt im vorliegenden Fall jedoch die Zustimmung der Finanzgläubiger.

Die rund 300 planbetroffenen Finanzgläubiger stimmten einer Verlängerung der unterschiedlichen Kredite bis zum 31. Dezember 2028 zu. Zudem wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu ca. EUR 201,6 Mio. beschlossen. Die weiteren Details der Kapitalerhöhung werden noch vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt.

CEO Dr. Frank Hiller kommentiert: „Die heutige Entscheidung ist ein positives Signal für Kunden und Lieferanten: Die BayWa ist in finanzieller Hinsicht verlässlicher und planbarer geworden.“

CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur ergänzt: „Mit der Zustimmung ist das finanzielle Fundament für den Sanierungsrahmen bis Ende 2028 gelegt. Die BayWa kann sich nun auch weiterhin auf die erfolgreiche operative Transformation konzentrieren.“

Im Januar 2025 hatte die BayWa AG beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet, da eine sehr geringe Anzahl an Finanzgläubigern die Zustimmung zu dem intensiv verhandelten Finanzierungskonzept verweigert hatte. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger kam eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger, trotz ausreichend verfügbarer Liquidität, nicht in Betracht.

Das im Rahmen des StaRUG umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger und auch keine Kapitalherabsetzung auf Aktionärsseite vor. Damit unterscheidet sich der „StaRUG-light“- Ansatz der BayWa von anderen prominenten StaRUG-Fällen. Im Kern geht es um die Laufzeitverlängerung der Finanzierungen. Darüber hinaus wird im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren können. Alle Aktionäre erhalten Bezugsrechte. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft BayWa AG; Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens und daher nicht betroffen.

Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, die wie die BayWa AG im Kern ein gesundes Geschäft betreiben, über Mehrheitsentscheidungen im Rahmen eines Restrukturierungsplans sämtliche relevanten Finanzgläubiger in eine einheitliche Sanierungslösung einzubinden.

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Pressemitteilung: BayWa-Restrukturierungsplan mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen