Obst auf Fliessband

Wertschöpfung

Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Die BayWa deckt durch ihre Produkte und Dienstleistungen menschliche Grundbedürfnisse ab: Ernährung, Wärme, Mobilität, Wohnen. Dabei gewinnt das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Dazu entwickelt und fördert die BayWa innovative Lösungen und knüpft neue Partnerschaften. Das Unternehmen arbeitet weltweit mit zahlreichen Geschäftspartnern zusammen und setzt verschiedene Maßnahmen zu einer verant wortungsvollen Beschaffung um. Zudem legt es Wert auf Qualitäts- und Sicherheitsstandards in seinen Wertschöpfungsketten.

Inhaltsverzeichnis

Nachhaltigkeitsinitiativen im Überblick

Compliance

Menschenrechtliche Sorgfalt

Als internationaler Handelskonzern mit eigenen Standorten auf allen Kontinenten, ist die BayWa stark in globale Lieferketten involviert. Sie kauft Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen von Lieferanten aus über 65 Ländern. Um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in denjenigen Lieferketten nachzukommen, die ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen bergen, hat die BayWa ein sogenanntes Social Compliance Management System (SCMS) etabliert.

  • Grafik illustriert die 5 Säulen aus dem Text

Die 5 Säulen

Das SCMS basiert auf den fünf Elementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung. Es soll die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten bei Lieferanten und im eigenen Geschäftsbereich sicherstellen. 

  • Risikoanalyse: Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
  • Prävention: Maßnahmen zur Risikominimierung und Vermeidung im eigenen Geschäftsbereich, der direkten und indirekten Lieferkette, z.B. geeignete Beschaffungsstrategien, Schulungen und Lieferanten-Audits
  • Beschwerdeverfahren: Zugang für Dritte, Lieferanten und Mitarbeiter zu einem internen oder externen Beschwerdeverfahren (Hinweisgebersystem)
  • Abhilfemaßnahmen: Ergreifung angemessener Abhilfemaßnahmen nach Feststellung eines Risikos, um Verletzung zu verhindern, beenden oder minimieren, z.B. Schulungen und Engagement in Brancheninitiativen
  • Dokumentation und Berichterstattung: Jährliche Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit über identifizierte Menschenrechts- und Umweltrisiken, Maßnahmen und Bewertung ihrer Wirksamkeit

Hinweisgebersystem und Verhaltenskodex

Informationen für Lieferanten und Kunden

Kontakt für Compliance-Angelegenheiten