Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 das durch die Hauptversammlung am 5. Juni 2018 beschlossene Vergütungssystem für den Aufsichtsrat (Ziffer 19 der Satzung) zur erneuten Billigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2021 zu Tagesordnungspunkt 8 „Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder“