Menschenrechtliche Sorgfalt

Wahrung von Menschenrechten bei der BayWa und in ihren Lieferketten

Als internationaler Handelskonzern mit eigenen Standorten auf allen Kontinenten, ist die BayWa stark in globale Lieferketten involviert. Sie kauft Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen von Lieferanten aus über 65 Ländern. Um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in denjenigen Lieferketten nachzukommen, die ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen bergen, hat die BayWa ein sogenanntes Social Compliance Management System (SCMS) etabliert.

Das SCMS basiert auf den fünf Elementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Anforderungen des Nationalen Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung. Es soll die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten bei Lieferanten und im eigenen Geschäftsbereich sicherstellen.

Die fünf Säulen:

  • Risikoanalyse: Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
  • Prävention: Maßnahmen zur Risikominimierung und Vermeidung im eigenen Geschäftsbereich, der direkten und indirekten Lieferkette, z.B. geeignete Beschaffungsstrategien, Schulungen und Lieferanten-Audits
  • Beschwerdeverfahren: Zugang für Dritte, Lieferanten und Mitarbeiter zu einem internen oder externen Beschwerdeverfahren (baywa.compcor.de/)
  • Abhilfemaßnahmen: Ergreifung angemessener Abhilfemaßnahmen nach Feststellung eines Risikos, um Verletzung zu verhindern, beenden oder minimieren, z.B. Schulungen und Engagement in Brancheninitiativen
  • Dokumentation und Berichterstattung: Jährliche Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit über identifizierte Menschenrechts- und Umweltrisiken, Maßnahmen und Bewertung ihrer Wirksamkeit

Weiterführende Dokumente und Links

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