FAQ - Fragen und Antworten zur BayWa-Aktie
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die BayWa-Aktie im Überblick.
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Die BayWa-Aktie wird an den Börsen in Frankfurt (Parkett und Xetra) sowie in München im amtlichen Markt (Prime Standard) gehandelt.
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Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Aktie
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Die vinkulierte Namensaktie (ISIN DE 0005194062) ist im SDAX sowie in den Indices CDAX, PRIMALL, CLASSICALLSHARE vertreten,
die Namensaktie (ISIN DE 0005194005) im CDAX, PRIMEALL und CLASSICALLSHARE.
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Im Zuge der Umstellung von Nennwert 100 DM auf Nennwert 5 DM je Aktie fand im Dezember 1999 ein Aktiensplit im Verhältnis 1:20 statt. Gleichzeitig wurde die nennwertlose Stückaktie eingeführt und das Grundkapital auf Euro umgestellt.
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Die BayWa hat zwei Aktiengattungen emittiert: Die vinkulierte Namensaktie (ISIN DE 0005194062) und die Namensaktie (ISIN DE 0005194005). Beide Gattungen sind Stammaktien, d.h. sie sind mit Stimmrecht und gleicher Dividendenberechtigung ausgestattet.
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Bei Namensaktien führt die Gesellschaft ein Aktienregister, in das die Aktionäre namentlich eingetragen sind. Die Vinkulierung bedeutet, dass bei einem Eigentumsübertrag die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich ist. Für den Privataktionär hat die Vinkulierung jedoch keine praktischen Auswirkungen für den Kauf und Verkauf der Aktie.
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An der BayWa sind (Stand Juni 2019) ca. 34.300 Aktionäre beteiligt.
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Bei der vinkulierten Namensaktie ist für den Erwerb die Zustimmung des Vorstandes erforderlich, die in der Vergangenheit jedoch immer erteilt wurde. In ihren Rechten sind beide Gattungen gleich gestellt.
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Die Vinkulierung wird an der Börse als Belastung gewertet. Aus diesem Grund erfährt die vinkulierte Namensaktie gegenüber der Namensaktie in der Regel einen Kursabschlag.
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Die Ausgabe von Namenaktien ist in der Unternehmensgeschichte begründet, als Inhaberaktien per Beschluss einer außerordentlichen Hauptversammlung in Namensaktien umgewandelt wurden.